Psychotherapie



Was ist Psychotherapie

Psychotherapie ist die Behandlung seelischer (psychischer) Störungen oder seelisch (psychisch) bedingter körperlicher Störungen.

In Deutschland gibt es im wesentlichen zwei Schulen der Psychotherapie, die für die Behandlung psychischer Erkrankungen innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenkassen Bedeutung haben -Verhaltenstherapie und analytisch orientierte Psychotherapie. Die Verhaltenstherapie geht davon aus, daß  psychische Erkrankungen durch die ungenügende oder "falsche" Verarbeitung von Lebensereignissen des Patienten verursacht werden. Sie ist deshalb darauf gerichtet, "krank- machende" Denk- und Verhaltensgewohnheiten zu erkennen und zu korrigieren.
 

Was erwartet Sie im Falle einer Psychotherapie?

Zunächst wird sich der Therapeut ein Bild über Art, Häufigkeit und Ausmaß Ihrer Beschwerden machen. Er wird Sie fragen, wann denn die Beschwerden begonnen haben, in welchen Situationen sie besonders häufig auftreten und wie Sie und Ihre Mitmenschen darauf reagieren. Er wird wissen wollen, welchen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen Sie sich bereits  - mehr oder weniger erfolgreich - unterzogen haben. Danach wird er Sie über Ihre derzeitige Lebenssituation und über Ihre bisherige berufliche und persönliche Entwicklung befragen. Er wird sich für Ihre persönlichen Daten, für besondere Lebensereignisse, vielleicht auch für Ihre Beziehungen zur Angehörigen, Freunden und Bekannten interessieren. Schließlich wird der Therapeut versuchen, herauszufinden, wie gerade Sie in bestimmten (kritischen) Situationen denken, fühlen und handeln. Vielleicht stützt er sich dabei auf einen Fragebogen, den Sie ausgefüllt haben, oder auch auf andere psychologische Testverfahren. Insgesamt nimmt das maximal 5 Therapieeinheiten zu je 50 Minuten in Anspruch. In dieser Zeit muß sich der Therapeut klar werden, ob Sie an einer Erkrankung leiden, die mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln und Methoden erfolgreich behandelt werden kann. In jedem Fall wird Ihr Behandler sich die Zeit nehmen, um Ihnen die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen zu erläutern. Er wird Ihre Fragen beantworten, und er wird Ihnen seine Auffassung über eine möglichst effektive Behandlung Ihres Leidens mitteilen. Dazu gehören auch der voraussichtlich notwendige zeitliche Aufwand und gegebenenfalls Hinweise auf alternative Behandlungsmethoden.
Wenn eine Psychotherapie notwendig und sinnvoll erscheint, wird ihr Behandler diese bei Ihrer Krankenkassen beantragen. Die für die Bewilligung notwendigen Voraussetzungen sind in einem umfangreichen und verwirrenden Gesetzeswerk geregelt. Sie können im wesentlichen jedoch davon ausgehen, daß die Bewilligung durch die Krankenkasse lediglich eine Formsache ist. Vorausgesetzt, Sie befinden sich nicht gleichzeitig in der Behandlung bei einem anderen Psychotherapeuten und Sie hatten in den letzten 2 Jahren keine Psychotherapie in Anspruch genommen.

Je nach Notwendigkeit wird dann eine Anzahl von Terminen - bei einer sog. Kurzzeittherapie maximal 25 - vereinbart. Die Häufigkeit kann zwischen einmal pro Woche bis einmal im Quartal schwanken. Bitte beachten Sie, daß einmal vereinbarte Termine für Sie verbindlich sind. Für nicht eingehaltene Termine haftet grundsätzlich der Patient. In solch einem Fall müssen Sie mit einem Ausfallhonorar in Höhe von 50 Euro rechnen. Wir stellten in unserer Praxis den säumigen Patienten bisher kein Ausfallhonorar in Rechnung, behalte und dies aber ausdrücklich vor. Erfolgt bei unentschuldigten Fehlen auch nachträglich keine Entschuldigung, werden alle eventuell noch vereinbarten Termine gestrichen, da wir in einem solchen Fall nicht davon ausgehen können, daß die noch offenen Termine wahrgenommen werden.

Was kostet Psychotherapie? - Die Praxisgebühr

Die Kosten für die Behandlung trägt in der Regel die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Eine Zuzahlung durch den Patienten wird nicht erhoben. Privatpatienten und Selbstzahlern werden die Gebühren nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Psychologen (GOÄ, GOP) berechnet. Gesetzlich Krankenversicherte müssen seit 1.1.2004 die vom Gesetzgeber geforderte Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro entrichten. Eine Überweisung des Haus- oder eines Facharztes befreit von der Praxisgebühr. Patienten, die die Praxisgebühr gezahlt haben, erhalten eine Quittung, die sie berechtigt, damit ihren Haus- oder Facharzt aufzusuchen, ohne nochmals die Praxisgebühr entrichten zu müssen.

Wollen Sie mehr wissen dann sehen Sie sich doch unsere Informationsbroschüre  an.

 



 

Startseite

Therapeutensuche

Beratung

Kurse

Praxis

Impressum

Patienteninformation

 

Letzte Aktualisierung 08.03.2008