Praxis Dr. Sonntag

Verkehrspsychologisches Training für alkoholauffällige Kraftfahrer

- Ein Kurs zur Vorbereitung auf die MPU -

 

Einführung

Strafbefehl:

" ... Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen Sie eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen festgesetzt. Die Höhe des Tagessatzes beträgt 30 Euro.  Die Geldstrafe beträgt insgesamt mithin 900 Euro. Im Falle der Uneinbringlichkeit tritt an die Stelle eines Tagessatzes je ein Tag Freiheitsstrafe.
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde darf Ihnen vor Ablauf von 9 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Sie haben auch die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen zu tragen. ... "

Mit einem solchem oder ähnlichen Urteil müssen pro Jahr etwa 160.000 Menschen in Deutschland rechnen.

Das Fahren unter Alkohol stellt eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar. Derjenige, der unter Alkoholeinfluß ein Kraftfahrzeug führt oder den Versuch dazu unternommen hat, ist - so das Gesetz - ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Das gilt auch über den Zeitraum einer gerichtlich festgelegten Sperrfrist für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis hinaus. Die Verwaltungsbehörde wird also, nachdem Sie die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis beantragt haben, unter Umständen Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geltend machen.  Eine Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU oder auch "Idiotentest") wird in der Regel verlangt, wenn die Blut-Alkohol-Konzentration während der Fahrt mehr als 1,6 ‰ betragen hatte oder die konkreten Umstände des Falles diese nahe legen.

Die Medizinisch Psychologische Untersuchung soll Ihnen die Möglichkeit geben, die von der Verwaltungsbehörde geäußerten Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auszuräumen. Das bedeutet, Sie müssen den Gutachter überzeugen, daß zukünftig in Ihrem Fall nicht mehr mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinwirkung zu rechnen ist! Das wird schon deshalb nicht leicht sein, weil die Statistik gegen Sie spricht. Danach sind nämlich mehr als 60% aller Unfälle, bei denen Alkohol im Spiel ist, Wiederholungsfälle! Das heißt, die Wahrscheinlichkeit, daß ein bereits wegen Alkohol auffällig gewordener Fahrzeugführer wieder rückfällig wird, ist sehr hoch.

Was sollten Sie tun!

Sie sollten sich  sehr gründlich auf die Untersuchung vorbereiten. Die folgenden Fragen können Ihnen hierbei eine Hilfe sein. Sie sollten sofort - am besten heute noch - beginnen, Ihre Trinkgewohnheiten zu prüfen und zu verändern. Hierzu sollten Sie Aktivitäten unternehmen, die Sie später auch nachweisen können . Sie können zum Beispiel ihren Hausarzt um Mithilfe bitten. Besser noch, Sie wenden sich an eine Suchtberatungsstelle oder einen Psychotherapeuten. Lassen Sie etwa alle 2 Monate Ihre alkoholsensiblen Leberwerte (GGT, ASAT, ALAT, MCH, MCV) bestimmen und heben Sie diese Laborwerte gut auf. Lassen Sie sich auch Arztbesuche oder die Inanspruchnahme sonstiger Hilfen bescheinigen. Erkundigen Sie sich beim TÜV oder der DEKRA nach Informationsmaterial und Informationsveranstaltungen, die Sie vor der eigentlichen MPU besuchen können. In vielen Fällen müssen Sie ein ganzes Jahr völlige Alkoholabstinenz nachweisen, um Erfolg zu haben.  Es reicht also meistens nicht, 4 Wochen vorher mal zum Psychologen zu gehen.

Was tun wir?

In Auswertung des von Ihnen ausgefüllten Fragebogens  treffen wir eine Vorentscheidung, ob das Verkehrspsychologische Training in Ihrem Falle sinnvoll erscheint. Danach analysieren wir mit Ihnen die genauen Umstände, unter denen Sie verkehrsauffällig geworden sind. Hierzu gehören auch wichtige Daten aus der Vorgeschichte. Das nimmt etwa eine Kurseinheit (50 min) in Anspruch. Jetzt sind wir in den meisten Fällen in der Lage, unsere Vorentscheidung zu bestätigen. Wir können Sie dann sofort über den in Ihrem Fall notwendigen Umfang des Kurses, den finanziellen Aufwand, und ggf. über weitere notwendige Maßnahmen informieren. Am Ende erhalten Sie von uns eine Behandlungsbestätigung, die Sie bei der Medizinisch Psychologischen Untersuchung dann vorlegen können. Selbstverständlich ist das keine Garantie für einen Erfolg bei der MPU. Wenn  Sie den Kurs absolviert haben und die anhängenden Hinweise  für das Gespräch mit dem Gutachter beherzigen, haben Sie die besten Voraussetzungen für den Erfolg.
 

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Letzte Aktualisierung 04.11.2004